Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig! Sollten Sie mit Ihrer Bestellung nicht zufrieden sein, können Sie diese unter bestimmten Bedingungen zurücksenden oder reklamieren. Bitte beachten Sie die folgenden Informationen.


Rücksendung & Reklamation

1. Rücksendung (Widerruf)

Private Kunden haben das Recht, ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Firmenkunden: Rücksendungen von Firmenkunden sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung unsererseits möglich.
Ungenehmigte Rücksendungen werden auf Kosten des Versenders zurückgesandt.

Die Frist beginnt ab Erhalt der Ware. Bitte informieren Sie uns per E-Mail, Post oder Fax über Ihren Widerruf. Sie können dafür gerne unser Muster-Widerrufsformular verwenden (freiwillig).

Rücksendekosten

  • Bei Paketware tragen Sie die Rücksendekosten.
  • Bei Speditionsware fällt für die Abholung eine Pauschale von 65,00 € an.
  • Rücksendungen von Speditionsware erfolgen ausschließlich über eine von uns organisierte Abholung.

2. Reklamation (Mängelhaftung)

Falls Ihre Ware beschädigt, falsch oder fehlerhaft geliefert wurde, kontaktieren Sie uns bitte umgehend:

Ablauf einer Reklamation

  1. Meldung des Mangels (innerhalb einer angemessenen Frist nach Lieferung).
  2. Prüfung durch uns (ggf. mit Nachweisen wie Fotos oder Beschreibung).
  3. Lösung:
    • Nachbesserung (Reparatur oder Ersatzlieferung) oder
    • Rücknahme mit Erstattung.

Kosten

  • Die Rücksendung bei reklamierter Ware übernehmen wir.
  • Sie erhalten eine Rücksendemarke oder eine Kostenerstattung.

3. Erstattung

  • Bei Widerruf nach Wareneingang.
  • Bei Reklamation nach Prüfung des Mangels.
  • Die Dauer der Gutschrift hängt von Ihrer Bank bzw. Ihrem Zahlungsdienstleister ab.

Wichtige Hinweise

  • Ausschluss des Widerrufsrechts: Bei individuell angefertigten Artikeln (z. B. maßgefertigte Kabel oder konfigurierte Zählerschränke) besteht kein Widerrufsrecht.
  • Originalverpackung: Bitte senden Sie die Ware möglichst originalverpackt und unbeschädigt zurück.
  • Wertverlust: Bei übermäßiger Beanspruchung (über eine normale Prüfung hinaus) kann Wertersatz anfallen.

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